Hatten Sie in der Saison 2019/20 einen Skipass?

Ihre Vorteile für die Wintersaison 2023/24

Wir möchten unseren treuen Gästen, den passionierten Skifahrerinnen und Skifahrern unter Ihnen, die ihre Skipässe in der Saison 2019/20 nicht bis zum geplanten Ende nutzen konnten, unsere Dankbarkeit für Ihre Treue zum Ausdruck bringen. 

Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Ausgleichsmaßnahmen auch in der Saison 2023/24 für all jene zu verlängern, die sie in den vergangenen Wintersaisonen nicht in Anspruch nehmen konnten oder wollten. 

Saisonskipässe

Besitzer von Talschafts- oder Dolomiti Superski Saisonskipässen der Saison 2019/20 (Erwachsene, Junioren, Senioren und Supersenioren) können, nach ihrer Wahl, eine der folgenden Maßnahmen in Anspruch nehmen:

a) Ermäßigung von 10 % auf den Kaufpreis eines Talschafts- oder Dolomiti Superski Saisonskipasses für die Saison 2023/24. Die Ermäßigung gilt auch für Junioren, in der kommenden Wintersaison zu Erwachsenen werden, und für Erwachsene/Senioren, die zu Supersenioren werden; oder
b) Ermäßigung von 10 % auf den Kaufpreis eines Dolomiti Superdays Skipasses für die Wintersaison 2022/23 (8 Wahltage im Laufe der Wintersaison). Die Gültigkeit des Wahl-Abos ist auf die Ausstellungssaison beschränkt;
oder
c) Erhalt eines kostenlosen Saisonskipasses derselben Art der in der Saison 2019/20 erworbenen Saisonkarte, welcher ab dem 10.03.2024 bis zum Ende der Wintersaison 2023/2024 gültig ist. 
Skipässe, die in der Wintersaison 2019/20 bereits in irgendeiner Form von einer Ausgleichsmaßnahme profitiert haben (z. B. Saisonpässe für Kinder unter 8 Jahren, die gleichzeitig mit einem Eltern-Skipass ausgestellt wurden), sind ausgeschlossen.

 

Abo-Karte Superski Family 2023/2024

Besitzer eines Superski Family-Abos 2019/20, welche das gekaufte Skitage-Guthaben nicht aufbrauchen konnten, werden die übriggebliebenen Skitage, beim Kauf eines neuen Superski Family-Abos für die Wintersaison 2023/24 genießen können. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen und zählen nicht als Skitage um die Mindestanzahl an zu kaufenden Skitagen für das Superski Family-Abo 2023/24 zu erreichen.

Diese Maßnahmen können alle Familiengruppen mit Superski Family-Abo 2019/20 in Anspruch nehmen, auch wenn sich die Zusammensetzung der Familiengruppe geändert haben sollte. Die Gültigkeit der auf diese Weise verfügbaren Skitage ist auf die Ausstellungssaison beschränkt.
Um in den Genuss der Begünstigungen für die Abo-Karte Superski Family zu kommen, müssen alle My Dolomiti Cards der Familienmitglieder an der Hauptverkaufsstelle vorgelegt werden, zusammen mit den üblicherweise erforderlichen Dokumenten für den Kauf dieses Kartentyps.

Sollte sich die Familienzusammensetzung inzwischen geändert haben, so werden etwaige Resttage aus der Saison 2019/2020 dem ersten Mitglied der Familienzusammensetzung 2019/20, welcher in der Wintersaison 2023/24 hierfür an der Kasse vorstellig wird, zugeordnet. Resttage können nicht auf mehrere Familienzusammensetzungen aufgeteilt werden.

 

Wahl-Abo Karte „8 Tage in der Saison“

Besitzer des Wahl-Abos „8 Tage in der Saison“ 2019/20 können beim Kauf eines neuen Wahl-Abos „Dolomiti Superdays“ mit 8 Skitagen in der Wintersaison 2023/24 die nicht genossenen Skitage nachholen. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen und die Gültigkeit der auf diese Weise verfügbaren Skitage ist auf die Ausstellungssaison beschränkt.

 

Skiwertkarten

Skiwertkarten, die in der Wintersaison 2019/20 gekauft wurden und noch über einen Restguthaben an Einheiten verfügen, können auch in der Wintersaison 2023/24, nach Ersatz der Karte an einer der Verkaufsstellen, verwendet werden.

 

Talschafts-Saisonskipass 2019/2020 mit 4 Dolomiti Superski Tage

Besitzer eines Talschafts-Saisonskipasses 2019/20 mit 4 Dolomiti-Superski-Tagen werden eventuelle Dolomiti Superski Resttage auch in der Wintersaison 2023/24 nutzen können, sofern ein Skipass gleicher Art für die Wintersaison 2023/2024 erworben wird. Diese zusätzlichen Tage werden als nicht rückerstattbare Bonus-Skitage angesehen. Die Gültigkeit der auf diese Weise verfügbaren Skitage ist auf die Ausstellungssaison beschränkt.

 

Die oben genannten Preisnachlässe und Vergünstigungen können nur ein einziges Mal in Anspruch genommen werden und sind nicht, mit Ausnahme der Vorverkaufstarife, mit anderen Aktionspreisen und/oder vergünstigten oder reduzierten Tarifen, die in der Wintersaison 2019/20 oder  in den darauffolgenden Saisonen gewährt wurden oder für die Wintersaison 2023/24 geplant sind, kumulierbar. 

Die üblichen Vergünstigungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Supersenioren werden auch in der Wintersaison 2023/24 beibehalten werden.

Von der Anwendung der oben angeführten Maßnahmen ausgeschlossen sind die Inhaber der Skipässe 2019-20, welche in jener Wintersaison bereits eine Rückerstattung (z.B. aufgrund eines Unfalls) erhalten haben oder welche bereits in den letzten Jahren eine Ausgleichsmaßnahme in Anspruch genommen haben, die Inhaber von gesperrten und/oder entzogenen Skipässen, sowie die Inhaber, welche durch die Einladung zu einer außergerichtlichen Verhandlung mit Rechtsbeistand oder zu einem Mediationsverfahren oder durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens klargestellt haben, die von Dolomiti Superski und dessen angeschlossenen Talschaftsverbunden angebotenen Ausgleichsmaßnahmen nicht annehmen zu wollen.

Die oben genannten Maßnahmen werden ausschließlich aus Dankbarkeit und zur Erfüllung der Kundenbedürfnisse angeboten, obwohl jede Form der Rückerstattung, auch im Falle einer behördlich angeordneten Schließung, vertraglich ausgeschlossen wurde. Die oben angeführten Vorschläge stellen daher weder eine Anerkennung eines rechtlichen Anspruchs noch den Verzicht auf Verteidigungsargumente, auf die Berufung auf Vertragsklauseln oder auf das Vorbringen von Einwendungen, auch der Verjährung oder des Fristablaufs, dar.

Um die oben angeführten Ausgleichsmaßnahmen beanspruchen zu können, ist es notwendig, Ihren Personalausweis, den Skipass 2019-20 oder den entsprechenden Kassenbon an den Verkaufsstellen vorzuweisen.

Die Abänderungen der Datenschutzerklärung aufgrund der oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen können unter diesem Link eingesehen werden.

Ähnliche oder gleiche Ausgleichsmaßnahmen sind auch von den einzelnen Talschaften in Bezug auf die entsprechenden Skipässe vorgesehen. Sie können sich direkt an die einzelnen Talschaftsverbunde wenden, um weiterführende Informationen oder Details zu erhalten.