
Spezialangebote für Ihren Traumurlaub in den Dolomiten


Skirama Adamello Brenta, Brentonicoski, lagorai/PASSO BROCON und panarotta
Mit dem gültigen Dolomiti Superski Saisonskipass sind Sie in den Trentiner Skigebiete Adamello Brenta (Madonna di Campiglio, Pinzolo, Folgarida-Marilleva, Pejo, Ponte di Legno - Tonale, Andalo-Fai della Paganella, Monte Bondone und Folgaria-Lavarone), Brentonicoski, Lagorai/Passo Brocon und Panarotta 5 Tage gratis auf den Liften und Pisten unterwegs. Für die Saison 2020/21 werden diese Skitage nicht auf der My Dolomiti Card geladen, sondern es wirden interne Tageskarte ausgestellt, die 5 Tage können in den genannten Skigebieten vom 28/11/2020 bis zum 02/05/2021 an den in Betrieb stehenden Aufstiegsanlagen benutzt werden, vorbehaltlich der Vormerkung des Skitages, sofern vorgeschrieben, sowie im Rahmen der von den geltenden Bestimmungen vorgeschriebenen Kontingentierung.

Federconsorzi Dolomiti Superski beabsichtigt, den Nutzern über diesen Bereich der Website der www.dolomitisuperski.com Informationen über die Skipassleistungen (die sie im Namen und auf Rechnung der einzelnen Betreibergesellschaften der Skiliftanlagen anbietet), aber auch über andere Leistungen Dritter, die für die Nutzer während ihres Winterurlaubs von Interesse sein können, zur Verfügung zu stellen, insbesondere Informationen über Hotels, Skischulen und die Vermietung von Sportgeräten in der gesamten geografischen Region des Skigebietes Dolomiti Superski sowie über die Möglichkeit des Abschlusses einer Versicherung.
Federconsorzi Dolomiti Superski möchte in keiner Weise den Kauf dieser Produkte und Leistungen fördern und betont, dass die Informationen über das Gesamtangebot vor Ort ohne jegliche Auswahl bereitgestellt und keine Provisionen oder andere Vorteile von einzelnen Dienstleistern bezogen oder verlangt werden. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen, zu denen auch die Kontaktdaten der einzelnen Anbieter der jeweiligen Leistungen gehören. Gemäß Erwägungsgrund 12 der Richtlinie 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen stellt der direkte Kauf einer dieser Dienstleistungen zusätzlich zum eventuellen Erwerb eines Skipasses daher keine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung dar.
Der Nutzer wird daher darauf hingewiesen, dass er auch durch die Nutzung der Links in diesem Abschnitt nicht in den Genuss der Rechte kommt, die auf Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 oder des gesetzesvertretenden Dekrets 2018/62 zur Anwendung gelangen, kommt und er kommt auch nicht in den Genuss der Schutznormen, die für verbundene Reiseleistungen vorgesehen sind.
Federconsorzi Dolomiti Superski, die dem Verbund angeschlossenen Talschaftsverbunde sowie die einzelnen Betreibergesellschaften der Liftanlagen sind nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung von zusätzlich bezogenen Leistungen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Dienstleister. Im Falle einer Insolvenz desselben leistet Federconsorzi Dolomiti Superski keine Rückerstattung.