FAQ Dolomiti Superski

Nein, der Skipass ist ein streng persönliches Dokument und darf ausschließlich vom Inhaber genutzt werden. Er darf weder an Dritte weitergegeben – auch nicht unentgeltlich – noch getauscht oder verändert werden.
Jeder Missbrauch bei der Verwendung des Skipasses führt zu dessen sofortigem Entzug und/oder Annullierung.
Die Überprüfung der korrekten Nutzung des Skipasses kann auch nachträglich und aus der Ferne über das an den Aufstiegsanlagen installierte Gate-Camera-System erfolgen.

Die Skipässe sind online und an den Verkaufsstellen  erhältlich. Wenn der Beherbergungsbetrieb, in dem Sie übernachten, den Hotel Skipass Service anbietet oder mit einem Skipass-Ausgabesystem ausgestattet ist, können Sie den Skipass auch dort kaufen oder abholen.

Mit dem Skipass Dolomiti Superski können Sie in allen 12 Skigebieten fahren und die berühmtesten Skitouren in den Dolomiten wie die SellaRonda und die Gebirgsjägertour entdecken. Mit dem Gebietsskipass können Sie ein einzelnen Gebiet kennenlernen und all seine versteckten Orte entdecken.

Die offizielle Wintersaison beginnt mit der Eröffnung der SellaRonda. Einige Skigebiete oder einzelne Lifte können je nach Wetterlage auch früher öffnen.
Alle Updates zu den Liftöffnungen finden Sie hier.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in den Skigebieten in Italien Versicherungspflicht für alle. Eine Haftpflichtversicherung muss Schäden gegenüber Dritten abdecken. Die Versicherung ist nicht im Skipass enthalten. Wer noch nicht versichert ist, kann online eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist bei einer Polizeikontrolle vorzulegen, aber nicht für den Skipasskauf notwendig. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit Bußgeldern und/oder mit Entzug des Skipasses rechnen.

Alle Kabinenbahnen und Seilbahnen können auch ohne Skier benutzt werden. Wir bitten Sie jedoch, sich zu vergewissern, ob Sie die Pisten zu Fuß begehen können, da es strengstens verboten ist, auf den Pisten zu laufen. Aus Sicherheitsgründen sind nicht alle Sessellifte für Fußgänger zugänglich.

Ab der Wintersaison 2025/2026 gilt auf den Pisten eine Helmpflicht für alle Personen, unabhängig vom Alter, die Wintersportarten wie Ski, Snowboard, Telemark, Freestyle oder Rodeln ausüben.

Nicht alle Skigebiete können auf Skiern erreicht werden. Für einige Verbindungen gibt es kostenpflichtige Busse oder Züge, um andere Skigebiete bequem zu erreichen oder Skitouren zu unternehmen (z. B. die Gebirgsjägertour).

Die App wird von folgenden Geräten nicht unterstützt:

  • neue Huawei-Modelle (2 Jahre ) aufgrund der Handelsbeschränkungen der amerikanischen Regierung
  • IOS-Versionen bis 2013
  • Android-Versionen bis 7.1