Wirtschaftliche Absicherungen für die Wintersaison 2021/2022

Wirtschaftlichen Absicherungen

Wir möchten den leidenschaftlichen Skifahrern, die in der Saison 2019/20 ihre Skipässe nicht bis zum geplanten Ende nutzen konnten, unsere Nähe und Dankbarkeit zum Ausdruck bringen. Als Ausgleich für diesen Verlust haben wir daher beschlossen, die Treue mit einer Reihe von Ausgleichsmaßnahmen zu belohnen, die in der Saison 2021/22 in Anspruch genommen werden können, wenn diese nicht bereits in der Saison 2020/21 genutzt wurden.

Saisonskipässe Dolomiti Superski: Besitzern von Saisonskipässen Dolomiti Superski 2019/20 (Erwachsene, Junioren, Senioren und Supersenioren), wird ein Preisnachlass von 10% auf dem Kaufpreis des Saisonskipasses 2021/22 gewährt. Diejenigen die vom Preisnachlass bereits in der Wintersaison 2020/2021 profitiert haben werden in der Wintersaison 2021/2022 keinen Preisnachlass erhalten.  Dieser Abschlag gilt auch für Junioren, die zu Erwachsenen und für Erwachsenen/Senioren, die zu Supersenioren werden. 


Neue Abo-Karte Dolomiti Superdays: Besitzer einer Dolomiti Superski Saisonkarte 2019/20, die für die Wintersaison 2021/22 die neue Abo-Karte Dolomiti Superdays erwerben möchten, erhalten als Ausgleichsmaßnahme 10% Preisnachlass auf dem Kaufpreis. Der Preisnachlass wird auch im Fall eines Wechsels von einem Talschaft-Saisonskipass 2019/20 zu einer Abo-Karte Dolomiti Superdays für 2021/22 gewährt. Die Abo-Karte Dolomiti Superdays hat eine Gültigkeit über 2 Wintersaisonen, d.h. 2021/22 und 2022/23.


Wechsel von einem Saisonskipass Dolomiti Superski auf einem Talschafts-Saisonskipass:  Inhabern eines Saisonskipasses Dolomiti Superski 2019/2020, die in der Wintersaison 2021/2022 einen Talschafts-Saisonskipass kaufen möchten – oder auch umgekehrt, erhalten einen Preisnachlass von 10% auf dem Kaufpreis des Saisonskipasses, falls vom Preisnachlass nicht bereits in der Wintersaison 2020/2021 profitiert wurde.


Abo-Karte Superski Family:  Besitzer eines Superski Family-Abos 2019/20, welche das gekaufte Skitage-Guthaben nicht aufbrauchen konnten, werden die übriggebliebenen Skitage, beim Kauf eines neuen Superski Family-Abos für die Wintersaison 2021/22 genießen können. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen und ersetzen nicht die Mindestanzahl an zu kaufenden Skitagen für das Superski Family-Abo 2021/22. Diese Maßnahmen können alle Familiengruppen mit Superski Family-Abo 2019/20 in Anspruch nehmen, auch wenn sich die Zusammensetzung der Familiengruppe geändert haben sollte. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme, behalten alle somit verfügbaren Skitage ihre Gültigkeit über 2 Wintersaisonen, und zwar für 2021/22 und 2022/23.
Um in den Genuss der Begünstigungen für die Abo-Karte Superski Family zu kommen, müssen alle My Dolomiti Cards der Familienmitglieder an der Hauptverkaufsstelle vorgelegt werden, zusammen mit den üblicherweise erforderlichen Dokumenten für den Kauf dieses Kartentyps.
Sollte sich die Familienzusammensetzung inzwischen geändert haben, so werden etwaige Resttage aus der Saison 2019/2020 dem ersten Mitglied der Familienzusammensetzung 2019/20, welcher in der Wintersaison 2021/22 hierfür an der Kasse vorstellig wird, zugeordnet. Resttage können nicht auf mehrere Familienzusammensetzungen aufgeteilt werden.


Wahl-Abo Karte „8 Tage in der Saison“: Besitzer des Wahl-Abos „8 Tage in der Saison“ 2019/20 können beim Kauf eines neuen Wahl-Abos „Dolomiti Superdays“ von 8 bis 40 Skitage in der Wintersaison 2021/22 die nicht genossenen Skitage nachholen. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme, behalten alle somit verfügbaren Skitage des Skipasses "Dolomiti Superdays" ihre Gültigkeit über 2 Wintersaisonen, und zwar für 2021/22 und 2022/23.


Voucher: Besitzer von bereits bezahlten Vouchern (Collect yourself und Gutscheine) die nicht benutzt werden konnten, werden diese, nach Wiederaktivierung auf unserem Online Shop, während der Saison 2021/22 benutzen können.

Skipässe mit offenem Datum: Nicht benutzte Skipässe mit offenem Gültigkeitsdatum 2019/20, und Gültigkeit nach dem 10/03/2020 können in Skipässe mit bestimmtem Datum für die Wintersaison2021/22 umgewandelt werden, indem der alte Skipass an den Haupt-Skipassverkaufsstellen abgegeben wird.


Talschafts-Saisonskipass 2019/2020 mit 4 Dolomiti Superski Tage:  Besitzer eines Talschafts-Saisonskipasses 2019/20 mit 4 enthaltenen Dolomiti Superski Tagen, werden eventuelle Resttage auch in der Wintersaison 2021/22 nutzen können, beim Kauf eines neuen Talschafts-Saisonskipasses mit 4 Tagen Dolomiti Superski. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen. 
 
Die oben genannten Preisabschläge und Vergünstigungen können nur ein einziges Mal in Anspruch genommen werden und sind nicht mit anderen Aktionspreisen und/oder vergünstigten oder reduzierten Tarifen, die in der Wintersaison 2019/20 genossen wurden oder die für die Wintersaison 2021/22 geplant sind, kumulierbar, mit Ausnahme der Vorverkaufstarife.
Die üblichen Vergünstigungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Supersenioren werden auch in der Wintersaison 2021/22 beibehalten werden.

Von der Anwendung der vorgesehenen allgemeinen Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen sind die Inhaber der Skipässe 2019-20, die bereits in den Genuss einer Art von Ausgleich oder Rückerstattung (z.B. aufgrund eines Skiunfalls) gekommen sind, die Inhaber von gesperrten und/oder entzogenen Skipässen, Inhaber von Skipässen, welche die Ausgleichsmaßnahmen bereits in der Saison 2020-21 in Anspruch genommen haben, sowie die Inhaber, welche durch die Einladung zu einem Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand bzw. zu einem Schlichtungsverfahren gefolgt sind oder mittels Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Absicht erklärt haben, die von Dolomiti Superski und dessen angeschlossenen Konsortien angebotenen Ausgleichsmaßnahmen, nicht annehmen zu wollen.

Um die oben angeführten Vergünstigungen beanspruchen zu können, wird der Besitz des Skipasses 2019-20 vorausgesetzt. Bitte weisen Sie diesen, den entsprechenden Kassenbon oder Ihren Personalausweis an der Kasse vor. Die Abänderungen der Datenschutzbestimmungen in Bezug auf personenbezogenen Daten infolge der Einführung der oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen, können unter diesem Link eingesehen werden.

Ähnliche oder gleiche Ausgleichsmaßnahmen sind auch von den einzelnen Talschaften in Bezug auf die entsprechenden Skipässe vorgesehen. Sie können sich direkt an die einzelnen Talschaftskonsortien wenden, um weiterführende Informationen oder Details zu erhalten.